(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....
2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof..... in ..... gebracht.
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
............(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
3.
(weggefallen)